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Organisatorischer Brandschutz

Der Organisatorische Brandschutz stellt die finale Säule des Vorbeugenden Brandschutzes dar und soll mit der Aufnahme der Nutzung eines Gebäudes die Personensicherheit im alltäglichen Betrieb gewährleisten .

Dabei finden sowohl bau- als auch arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen Anwendung, die für den Schadensfall optimal aufeinander abgestimmt sein müssen, um ihre volle Wirksamkeit entfalten zu können.

Zu den sicht- und greifbaren Elementen des Organisatorischen Brandschutzes gehören Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzordnungen oder auch Kleinlöschgeräte, welche Orientierung und Selbsthilfemöglichkeiten im Brandfall bieten. Diese sind aber nur dann wirkungsvoll, wenn die anwesenden Personen diese kennen, verstehen und auch anwenden können. Daher sind Mitarbeiterunterweisungen, die Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern oder auch Räumungsübungen unabdingbar.

Aber auch die sonstige brandschutztechnische Infrastruktur bedarf einer ständigen Kontrolle und Pflege, um im Fall der Fälle ihren Bestimmungszweck zu erfüllen. Neben den bereits genannten Maßnahmen stellt dies eine der Hauptaufgaben eines Brandschutzbeauftragten (m/w/d) dar, der damit dem Betreiber bzw. Eigentümer in allen Fragen des Brandschutzes professionell zur Seite steht.

Der Umfang und Detaillierungsgrad jedes Elements steht dabei in unmittelbarer Abhängigkeit zur Gebäudestruktur, -technik und -nutzung sowie zu den Nutzenden selbst. Deshalb sollte  eine professionelle Beratung im Vorfeld jeder wirksamen und wirtschaftlichen Brandschutzorganisation zugrunde liegen.