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Brand­verhütungs­schau

In vielen Bundesländern werden für Gebäude und Einrichtungen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefährdung bzw. bei denen im Brandfall eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, behördlich angeordnete Begehungen zum Brandschutz vorgeschrieben. Diese Feuerbeschauen, Brandsicherheitsschauen oder auch Brandverhütungsschauen dienen der Begutachtung der aktuellen Gebäudesituation in Bezug auf die baugenehmigungsrechtlichen Auflagen und konkrete Gefährdungslagen aus brandschutztechnischer Sicht.

Art und Umfang dieser Schauen sind dabei in den Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Dabei besteht die Möglichkeit seitens der Behörden auf anerkannte Sachverständige zurückzugreifen.

Die Gruner-Brandschutzexperten führen diese Aufgabe gerne für Sie durch, wobei Sie neben der fachlichen Kompetenz auch unser wirtschaftliches Arbeiten überzeugen wird.