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Brandschutz­ordnung

Für den Betrieb eines Gebäudes kann eine Brandschutzordnung vorgeschrieben sein. Grundlage dafür bilden baurechtliche Vorgaben sowie das Arbeitsschutzgesetz und berufsgenossenschaftliche Regelungen.

In einer Brandschutzordnung sind Informationen und Regeln für das Verhalten im Brandfall zusammengefasst, die auf ein spezielles Gebäude zugeschnitten sind. Sie enthält für den Gefahrenfall alle einsatztaktischen und organisatorischen Maßnahmen. Darüber hinaus beinhaltet sie Handlungsanweisungen und Regeln zu Brandverhütung, Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen. Sie verknüpft somit den betrieblichen und den baulichen Brandschutz in einem Objekt mit dem abwehrenden Brandschutz der Feuerwehr.

Je nach Gebäudeart und -nutzung kann es notwendig sein, eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C zu erstellen. Während Teil A das richtige Verhalten im Brandfall in Kurzform beschreibt, richtet sich Teil B in erster Linie präventiv an die Mitarbeitenden mit Angaben für einen brandsicheren Betrieb. Teil C enthält Einzelheiten für Betriebsangehörige mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie z. B. den Brandschutzbeauftragten (m/w/d).

Die Gruner-Brandschutzexperten erstellen Ihre Brandschutzordnung in enger Abstimmung mit Ihnen und falls erforderlich mit den Behörden, um individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Betrieb einzugehen.

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung auch gerne in Englisch und Französisch und auf Anfrage auch in weiteren Sprachen.