Flucht- und Rettungspläne
Flucht- und Rettungspläne dienen der rettungswegtechnischen Orientierung innerhalb von Gebäuden und stellen somit ein Hilfsmittel für eine sichere Räumung im Gefahrenfall dar. Zudem fordert die ASR A2.3 unter bestimmten Voraussetzung auch für Arbeitsstätten die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen.
Darüber hinaus werden z. B. in Beherbergungsstätten Sonderformen, wie Zimmerpläne, vorgeschrieben, ebenso wie für Versammlungsstätten Bestuhlungspläne erforderlich werden können.