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Löschwasser­rückhaltung

Im Brandfall kann kontaminiertes bzw. verunreinigtes Löschwasser die Umwelt verschmutzen. Aus diesem Grund gelten für verschiedenste Gebäudetypen unterschiedliche Vorschriften. Meist werden die Vorgaben zur Planung der Löschwasserrückhaltung auch durch die Genehmigungsbehörden gemacht.

Wir erstellen gemeinsam im Dialog mit den an der Planung beteiligten Fachleuten, dem Bauherren, der Behörde und der Feuerwehr ein objektspezifisches Löschwasserrückhaltekonzept.

Dieses Löschwasserkonzept wird in der Regel auf Grundlage der folgenden Richtlinien und Vorschriften erarbeitet:

  • Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie - LöRüRL)
  • VDS 2557 Planung und Einbau von Löschwasserrückhalteeinrichtungen
  • VCI-Leitfaden Löschwasserrückhaltung (Chemische Industrie)

Im Zuge der Planung werden folgende Fragestellungen im Löschwasserkonzept behandelt:

In einem ersten Schritt erfolgt eine Risikobewertung. Hier steht die Ermittlung der erforderlichen Löschwasserrückhaltemaßnahmen bezüglich der Art und des Umfanges im Fokus. Dabei werden beispielsweise die vorhandenen Brandabschnitte, die Umgebungsbedingungen sowie die wassergefährdenden Betriebsstoffe und Löschmittel berücksichtigt. Zudem wird auf die Brennbarkeit und Menge der Baustoffe sowie auf die Brandlast von Betriebsstoffen eingegangen. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Bildung kleinerer Brandabschnitte, die Installation einer Brandmelde- oder einer automatischen Löschanlage werden zusätzlich geprüft. Die Berücksichtigung bezüglich des Einsatzes von wassergefährdeten Stoffen findet in dem Konzept ebenso Beachtung, wie die Beschreibung möglicher baulicher und technischer Maßnahmen, welche für die Löschwasserrückhaltung zu tätigen sind. Im Sinne von Abschnitt 4.2 LöRüRL, können dies beispielsweise ausreichend dicht hergestellte Hallenböden oder Sockelwände sein. Auch organisatorische Maßnahmen werden inhaltlich im Löschwasserkonzept betrachtet, was beispielsweise durch eine verantwortliche und ortskundige Person erfolgen kann, welche im Alarmfall an der Schadensstelle die Feuerwehr einweist und als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Des Weiteren ist eine regelmäßige Belehrung aller Betriebsangehörigen über die Funktion der Löschwasser-Rückhalteanlage wichtig. Somit findet ein praxisnahes und konservatives Abschätzen des zurückzuhaltenden Volumens mit Hilfe von anerkannten Methoden statt. Die Dokumentation des Löschwasserrückhaltekonzeptes erfolgt entweder als Bestandteil des Brandschutzkonzeptes oder ergänzend zum Brandschutzkonzept in einer separaten Stellungnahme.

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