Wirk-Prinzip-Prüfung
Sicherheitstechnische Anlagen in Gebäuden haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Um den Anforderungen der Architektur an einen modernen Gebäudeentwurf mit multifunktionaler Nutzung gerecht zu werden, sind die Objekte durch die zunehmende Komplexität und Vernetzung technischer Anlagen geprägt. Um im Brandfall die Sicherheit einer vollständigen Funktion der sicherheitstechnischen Anlagen zu haben, sind im Vorwege regelmäßige, systemübergreifende Prüfungen (Wirk-Prinzip-Prüfung) erforderlich.
So ist es unerlässlich, dass eine für den Brandschutz relevante Anlage im Zusammenspiel mit einem weiteren System korrekt funktioniert. Als Beispiel seien die Brandmeldeanlage und die Entrauchungsanlage genannt. Hier gilt es zu überprüfen, dass im Brandfall nicht nur ein Evakuierungsalarm ausgelöst wird, sondern zusätzlich die richtigen Rauchableitungsöffnungen angesteuert werden. Mit diesem bauordnungsrechtlich erforderlichen Teil des Vollprobetests nach VDI 6010 Blatt 3, wird das bestimmungsgemäße Zusammenwirken aller für den Brandfall relevanten Systeme in einem Gebäude geprüft. Damit ist sichergestellt, dass im Gefahrenfall alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen die an sie gestellten Aufgaben erfüllen.
Dabei dient als Basis für diese Prüfung in der Regel die Brandfallsteuermatrix gemäß VDI 6010 Blatt 1. Des Weiteren bietet die VDI 6010 Blatt 3 standardisierte Prozess für den Ablauf der Wirk-Prinzip-Prüfung. Dennoch bleibt die Prüfpflicht von sicherheitstechnischen Anlagen ebenso wie der Brandschutz im allgemeinen Sache des jeweiligen Bundeslandes, in denen das Erfordernis in den spezifischen Prüfverordnungen geregelt ist.
Insbesondere Bauherren und Betreiber von Sonderbauten sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen nachzuweisen, dass das Zusammenwirken der sicherheitstechnischen Anlagen und Systeme bestimmungsgemäß funktioniert. Dabei ist mittlerweile die Wirk-Prinzip-Prüfung in den meisten Bundesländern verpflichtend.
Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die Anforderungen gemäß Baugenehmigung und Brandschutzkonzept zu erfüllen. Wir bieten die Prüfung auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Brandmelde- und Alarmierungsanlage zur Erfüllung der geforderten Schutzziele an. Zudem übernehmen wir bei Bedarf die abschließende Wirk-Prinzip-Prüfung auf Grundlage der Brandfallsteuermatrix und unter besonderer Berücksichtigung aller in Abhängigkeit stehenden technischen Gewerke. So ermitteln wir etwaige Schwachstellen im anlagentechnischen Brandschutz, die dann zur Sicherheit aller Nutzer behoben werden können. Abschließend erhalten Sie von uns einen Prüfbericht durch unseren bauordnungsrechtlich zugelassenen Prüfsachverständigen.