Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen
Als Eigentümer und Betreiber eines Gebäudes sind Sie verantwortlich für den Brandschutz und die dafür erforderlichen sicherheitstechnischen Anlagen. Entsprechend der Bundesland spezifischen Verordnungen zur Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen, sind in vielen Objekten diese Anlagen durch bauordnungsrechtlich anerkannte Prüfsachverständige regelmäßig zu prüfen. Dazu gehören beispielsweise folgende Gebäude in Abhängigkeit zum jeweiligen Bundesland:
- Verkaufsstätten
- Versammlungsstätten
- Krankenhäuser und Pflegeheime
- Beherbergungsstätten / Hotels
- Hochhäuser
- Mittel- und Großgaragen
- Schulen und Kindertagesstätten
- Hallenbauten mit industrieller oder gewerblicher Nutzung mit mehr als 2.000 m²
- Gebäude mit Sicherheitstreppenräumen
- Messebauten und Abfertigungshallen von Flughäfen und Bahnhöfen mit einer Geschossfläche von mehr als 2.000 m²
- Gaststätten mit mehr als 400 Gastplätzen
- sonstige bauliche Anlagen, soweit die Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde angeordnet worden ist.
Die Prüfungen haben vor Aufnahme der Nutzung, unverzüglich nach wesentlichen Änderungen (z.B. Nutzungsänderungen, wesentliche technische Änderungen) und regelmäßig alle drei Jahre wiederkehrend zu erfolgen. Um Sicherheit vor der Inbetriebnahme des Gebäudes zu haben und rechtzeitig einen mängelfreien Prüfbericht zu erlangen, können bereits in der Planungs- und Bauphase Prüfungen an den Planunterlagen durchgeführt werden, wodurch Sie Planungs-, Termin- und Kostensicherheit erlangen. Die Leistungen zur bauordnungsrechtlichen Prüfung von sicherheitstechnischen Anlagen bieten wir zurzeit für den Fachbereich Brandmelde- und Alarmierungsanlagen deutschlandweit von unserem Standort in Hamburg aus an.