Qualitätssicherung / Fachbauleitung
Akzeptieren Sie bei dem Kauf Ihres Neuwagens, dass er zwar fährt, aber Dellen und Mängel hat, welche ggf. auch Ihre Sicherheit gefährden?
Damit Sie auch die Leistung bekommen, für die Sie zahlen und Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitarbeiter oder Kunden gewährleistet ist, sollte man auf eine Qualitätssicherung nicht verzichten.
Brandschutzexperten prüfen für Sie, ob die geplanten Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept sowie die Auflagen aus der Baugenehmigung tatsächlich umgesetzt werden und somit wirksam sind. Schon durch regelmäßige stichpunkthafte Überprüfungen einzelner brandschutzrelevanter Bauprodukte können im Bauprozess evtl. Mängel frühzeitig identifiziert werden. Dies können beispielsweise falsch ausgeführte Schottungen oder nicht zulassungskonform hergestellte Trockenbauwände sein. Diese frühzeitig erkannten Mängel können meist ohne umfangreiche Maßnahmen behoben werden, sodass Ihnen viel Ärger erspart bleiben kann.
Unser zentraler Fokus gilt der Gewährleistung, dass ein brandschutztechnisch mängelfreies Gebäude entsteht und der Bezug termingerecht möglich ist. Dabei bieten wir Ihnen die Begleitung im Zuge der Ausführungsplanung sowie bei der Objektüberwachung in verschiedenen Niveaus und Intensitäten an.
Die Qualitätssicherung findet idealerweise im Sinne eines mängelpräventiven Ansatzes bereits ab der Planungs- und Ausschreibungsphase statt. Außerdem werden sie von uns auf der Baustelle (stichprobenartige Begehungen oder Fachbauleitung) mittels modernster Hard- und Software unterstützt, so dass eine Verortung, Nachverfolgung und Dokumentation jederzeit möglich ist.
Nach jeder Objektbegehung erhalten Sie ein Begehungsprotokoll mit Bildnachweis, welches die Mängel sowie besondere Zustandsfeststellungen aufzeigt. Sollten Sie im Zuge der Bauausführung Hilfe bei der Mängelbeseitigung hinsichtlich des Brandschutzes benötigen, unterstützen wir sie gerne und zeigen Ihnen praktikable und sinnvolle Lösungen auf. Gerne begleiten wir Sie auch bei Sachverständigenabnahmen, wie z.B. bei Abnahmen der Brandmeldeanlage, Feuerlöschanlage oder der Rauchschutzdruckanlage.
Vor der Inbetriebnahme ihres Gebäudes können wir Ihnen eine Konformitätserklärung ausstellen. Diese erfolgt nach Auswertung der Verwendbarkeitsnachweise und Sachverständigenbescheinigungen sowie ggf. Übereinstimmungserklärungen auf Plausibilität, welche in diesem Zuge ebenfalls dokumentiert werden. Die Konformitätserklärung erfolgt in Form eines Statusberichts, welcher die Bewertung der Möglichkeit einer Inbetriebnahme miteinschließt.