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Brandschutzrechtliche Due Diligence

Bei Immobilieninvestitionen und Projektentwicklungen entscheidet die Qualität einer Due Diligence maßgeblich über Wirtschaftlichkeit, Planungssicherheit und Risikomanagement. Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie ist dabei regelmäßig mit komplexen technischen und rechtlichen Fragestellungen verbunden – insbesondere auch im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes. Ungenehmigte Umbauten, geänderte Nutzungsarten oder Abweichungen von genehmigten Brandschutzkonzepten können erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit, die Genehmigungslage und letztlich den Wert einer Immobilie haben. Unentdeckte Mängel oder Unstimmigkeiten führen häufig zu zeit- und kostenintensiven Überraschungen, die die Realisierbarkeit und Rentabilität Ihres Projekts gefährden können.

Unsere brandschutzrechtliche Due Diligence bietet Ihnen eine gründliche Untersuchung der brandschutzbezogenen Rahmenbedingungen einer Immobilie. Ziel ist es, mögliche Risiken oder Unstimmigkeiten in der baurechtlichen Historie zu identifizieren. Im Rahmen unserer Untersuchung prüfen wir unter anderem:

  • Liegen alle brandschutzrelevanten Genehmigungen und Nachweise vollständig vor?
  • Wurden Nutzungsänderungen sachgerecht genehmigt und dokumentiert?
  • Entsprechen vorhandene Brandschutzkonzepte dem aktuellen Stand der Technik und der genehmigten Nutzung?
  • Gibt es bauliche Abweichungen vom genehmigten Zustand, die sicherheitsrelevant sein können?

Auch die Beratung hinsichtlich zukünftig geplanter Nutzungen im Gebäude kann Bestandteil der Untersuchung sein.

Ein besonderes Merkmal ist dabei unsere interdisziplinäre Expertise: Neben erfahrenen Brandschutzingenieuren sind bei uns auch Fachleute mit baurechtlicher und immobilienwirtschaftlicher Ausbildung tätig. Diese Kombination ermöglicht eine ganzheitliche und besonders praxisnahe Bewertung – von der brandschutztechnischen Bestandsanalyse bis zur rechtlich fundierten Risikoabschätzung aus fachlicher Sicht.

Das Ergebnis erhalten Sie in Form eines strukturierten Gutachtens, das klare Aussagen zu identifizierten brandschutztechnischen und baurechtlichen Risiken trifft und so eine verlässliche Grundlage für Investitions- und Sanierungsentscheidungen bildet.

Unsere Gutachten werden ausschließlich auf Grundlage technischer und öffentlich zugänglicher Rechtsvorschriften erstellt. Wir führen keine individuelle Rechtsberatung im Sinne des § 2 RDG durch. Stattdessen erfolgt die Beurteilung auf wissenschaftlich-technischer Basis – mit besonderem Blick auf die brandschutztechnischen Anforderungen, wie sie sich aus Bauordnungsrecht, Sonderbauverordnungen und technischen Regelwerken ergeben.

Ihr Kontakt

Mario Hanssum
Projektleiter

T: +49 711 7207 119 31
mario.hanssum@gruner.eu